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  Makler
 

 

Makler


Ein Makler ist ein „Unterhändler“. Er bietet Immobilienobjekte Kaufinteressenten zum Kauf an. Er ist auch ein Vermittler.

Die Vermittlung geschieht durch Kontaktaufnahme mit beiden Parteien mit dem Ziel, diese vertragsbereit zu machen. Dazu gehört bspw. auch die Prüfung, ob der mögliche Vertragspartner hierfür wirtschaftlich infrage kommen kann.

Er kann für beide Parteien tätig sein. Er beschafft meist alle Unterlagen und ist auch meist beim Notartermin mit vertreten. Er verdient sein Geld mit Vermittlungen.

 

 

Maklervertrag

Der Vertrag mit dem Makler wird meistens schriftlich oder mündlich vereinbart.

Die Provision des Maklers beträgt zwischen 2% und 4% in BW aus dem vereinbarten Kaufpreis zzgl. Umsatzsteuer aus der Provision.

Es gibt zwei verschieden Arten von Verträgen:

 

Alleinvertrag:

Der Alleinvertrag ist stets befristet und nach spätestens sechs Monaten kündbar. Zu seiner Gültigkeit muss er schriftlich abgeschlossen sein.
Dieser Vertrag ist nur für den einen Makler gültig und somit darf kein zweiter Makler eingestellt werden.


Allgemeinauftrag:

Beim Allgemeinauftrag besteht keine Verpflichtung des Maklers, tätig zu werden. Allerdings steht ihm im Erfolgsfall Provision zu.
Der Auftraggeber kann gleichzeitig mehreren Maklern einen Allgemeinauftrag erteilen.

So kann Maklervertrag aussehen:


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