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  Wohnungseigentum
 


Grundzüge des Wohneigentumrechts

... sind das Eigentum an einer einzelnen Wohnung.
Dies stellt ein Sondereigentum an einem Grundstück in der Form einer Wohnung innerhalb eines Gebäudes mit mehreren Wohnungen oder einem Reihenhaus, von dem mehrere auf einem gemeinsamen Grundstück stehen.

Miteigentum : Grundstück, Keller, Treppenhaus

Wohnungseigentum : Wohnung

Sondernutzungsrecht : Garten ,Parkplatz, ...

Teileigentum : nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen z.B. Büros,
                           Ladengeschäfte, ...

 

Teileigentumserklärung

Die Teileigentumserklärung  kann man sich vorstellen wie eine „Verfassung“ einer Wohneigentümergemeinschaft.

Eine Änderung der Teileigentumserklärung  ist nur möglich durch den Beschluss aller Wohnungseigentümer.

 

Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums

Das Eigentum wird durch den Wohnungseigentümer oder einen Verwalter(muss kein Wohnungseigentümer sein)  verwaltet .

Jeder Wohnungseigentümer hat eine Stimme (=Kopfprinzip) oder Stimmrecht nach Größe des Miteigentumsanteils


Die Verwaltung umfasst:

  • Durchführung der Hausordnung, Gelder verwalten, ordnungsgemäße Instanthaltung,
  • Einberufung von Eigentümerversammlung, Beschlüsse der Eigentümer durchführen,
  • Wirtschaftsplan erstellen (beinhaltet vorrausichtliche Einnahmen und Ausgaben  und die Höhe der Instanthaltungsrücklage, der Wirtschaftsplan wird für ein Jahr erstellt.
 
   
 
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