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  Baurechtliche Vorschriften I
 


Baurechtliche Vorschriften


Der Staat möchte eine geordnete Besiedlung des Landes und lässt deshalb die Errichtung von Gebäuden nur unter bestimmten Voraussetzungen zu

Das Bauplanungsrecht enthält die wesentlichen Bestimmungen darüber, ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden kann.
(gesetzliche Grundlage = Baugesetzbuch BauGB)

 

Ein Bebauungsplan muss mindestens enthalten:

  1. Art und Maß der baulichen Nutzung
  2. Überbaubare Grundstücksflächen
  3. Örtliche Verkehrsflächen

 

Ein Bauvorhaben ist nur zulässig wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht oder einzelne Abweichungen im Wege einer Ausnahme zugelassen werden können.
Bebauungspläne sind für jedermann einsehbar.

 

Bebaubarkeit von Grundstücken:

1.     Bauerwartungsland: Land, mit dessen Bebaubarkeit in naher Zukunft mit
                                       großer Wahrscheinlichkeit zu rechnen ist.

2.     Rohbauland: Bebaubare, aber noch nicht erschlossene Fläche

3.     Baureifes Land: Dies sind ausreichend erschlossene bebaubare Flächen
                               (Bauland oder Bauplatz)

 

Kenzeichnung von Baugebieten im Bebauungsplan

Kürzel          Begriff

WA                Allgemeine Wohngebiete

WB                Besondere Wohngebiete

WR                Reine Wohngebiete

GE                 Gewerbegebiet

 

 


 
   
 
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