
Nutzungsschablone
Art der baulichen Nutzung:
- für Wohnungen (W)
- für gewerbeflächen (G) oder
- ein Mischgebiet (M)
GRZ: Grundflächenzahl ist der prozentuale Anteil der max. Bebauung vom
Grundstücksgröße .
GFZ: Geschossflächenzahl legt das prozentuale Verhältnis zwischen
Grundstücksgröße und der maximalen Quadratmeterzahl der
Vollgeschosse fest.
Bauweise:
- Offene Bauweise (0) dürfen Einfamilienhäuser, Doppelhäuser oder Reihenhäuser eine Gesamtlänge von 50 m nicht überschreiten.
- Geschlossene Bauweise (g) müssen sich die seitlichen Außenwände auf der Grundstücksgrenze berühren.
Dachneigung: kann aus der Planzeichnung oder den textlichen Festsetzungen
ersehen werden
Grenze des Bebauungsplanes: bis bzw. innerhalb dieser Linie gelten die
Vorschriften des jeweiligen Bauplanes.
Grundstücksgrenze: Diese Linie zeigt die Aufteilung der Grundstücke.
Baugrenze: Das Gebäude muss auf der Baulinie errichtet werden.
Flurstücksnummer: katasteramtliche Bezeichnung des Grundstücks.

|