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  Baurechtliche Vorschriften II
 




Nutzungsschablone


Art der baulichen Nutzung:
  • für Wohnungen (W)
  • für gewerbeflächen (G) oder
  • ein Mischgebiet (M)

GRZ: Grundflächenzahl ist der prozentuale Anteil der max. Bebauung vom
           Grundstücksgröße .

GFZ: Geschossflächenzahl legt das prozentuale Verhältnis zwischen
           Grundstücksgröße und der maximalen Quadratmeterzahl der
           Vollgeschosse fest.


Bauweise:

-         Offene Bauweise (0) dürfen Einfamilienhäuser, Doppelhäuser oder Reihenhäuser eine Gesamtlänge von 50 m nicht überschreiten.

-         Geschlossene Bauweise (g) müssen sich die seitlichen Außenwände auf der Grundstücksgrenze berühren.

 

Dachneigung: kann aus der Planzeichnung oder den textlichen Festsetzungen
                           ersehen werden

Grenze des Bebauungsplanes: bis bzw. innerhalb dieser Linie gelten die
                                                          Vorschriften des jeweiligen Bauplanes.

Grundstücksgrenze: Diese Linie zeigt die Aufteilung der Grundstücke.

Baugrenze: Das Gebäude muss auf der Baulinie errichtet werden.

Flurstücksnummer: katasteramtliche Bezeichnung des Grundstücks.



 
   
 
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