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  Arbeitnehmer - Sparzulage
 

 


Die Arbeitnehmer-Sparzulage:



Aktuell werden Bausparverträge mit einer
Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat mit
 9 % gefördert.

Der Maximalbetrag der jährlichen VL-Einzahlungen,
welcher gefördert wird, beträgt 
470,00€.

Die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmer-Sparzulage
beträgt bei Alleinstehenden
17.900,00 € und
bei Verheirateten
35.800,00 €.

Zu dem begünstigten Personenkreis für die Arbeitnehmer-Sparzulage
zählen alle Arbeitnehmer im privaten und öffentlichen Dienst,
sowie mithelfende Familienangehörige, Teilzeitbeschäftigte,
Auszubildende, Praktikanten, Umschüler, Volontäre und
in einem Arbeitsverhältnis beschäftigte Rentner.

Die Beantragung der Arbeitnehmer-Sparzulage erfolgt im Rahmen der
Einkommenssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt. 
Beizufügen sind der Jahreskontoauszug des Bausparkontos sowie
eine Bescheinigung über die Höhe der angelegten VL.
Bis Ende des zweiten Kalenderjahres nach der Sparleistung
muss der Antrag gestellt werden.

Die Förderung wird allerdings nicht direkt an die Bausparkasse überwiesen, 
das Finanzamt gibt eine Meldung an die Zentralstelle nach Berlin.
Die Daten werden dort gespeichert und verwaltet.
Wird die Zahlung aus dem Anspruch nach der siebenjährigen Bindungsfrist,
bei vorheriger Zuteilung oder unschädlicher Auflösung des Bausparvertrages
fällig, so wird die Zulage auf das Bausparkonto überwiesen.
Sollte der Bausparvertrag über die sieben Jahre hinaus bespart werden,
überweist die Zentralstelle automatisch jährlich die beantragte
Arbeitnehmer-Sparzulage direkt an den Kunden.

Fällig wird die Arbeitnehmer-Sparzulage erst
bei Eintreten der folgenden Voraussetzungen:

  • bei Ablauf der Bindungsfrist von 7 Jahren
  • mit Zuteilung des Bausparvertrages und
    wohnwirtschaftlicher Verwendung („prämienunschädlich“)






 

 
   
 
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