Die Wohnungsbauprämie
Aktuell werden Bausparverträge mit einer Wohnungsbauprämie vom Staat mit 8,8 % gefördert.
Der Maximalbetrag der jährlichen Sparleistungen, welche gefördert werden, beträgt bei Alleinstehenden 512,00€ und bei Verheirateten 1.024,00€.
Die Einkommensgrenze für die Wohnungsbauprämie beträgt bei Alleinstehenden 25.600,00 € p.a. und bei Verheirateten 51.200,00 € p.a.
Zu dem begünstigten Personenkreis für die Wohnungsbauprämie zählen alle natürlichen Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahrs, die ihren Wohnsitz
bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben.
Geförderte Verträge, die erst ab dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden, müssen immer wohnwirtschaftlich verwendet werden, ansonsten geht die Wohnungsbauprämie verloren.
Ausnahme: Für alle Verträge bis zum 31.12.2008 sowie Verträge mit jungen Bausparern, die bei
Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt sind, bleibt die flexible Verwendungsmöglichkeit
des Bausparguthabens erhalten.
Die Beantragung der Wohnungsbauprämie erfolgt bei der jeweiligen Bausparkasse des Bausparers.
Das erforderliche Formular hierfür erhält der Bausparer von seiner Bausparkasse automatisch gemeinsam mit dem Jahreskontoauszug. Die Bausparkasse übernimmt dann die Prüfung des Antrags und leitet ihn, insofern er korrekt ist, an das Finanzamt weiter. Die Wohnungsbauprämie muss innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des Sparjahres beantragt werden.
Wird die Wohnungsbauprämie vom Finanzamt gewährt, wird der Prämienanspruch gesondert
auf dem Bausparkonto vermerkt.
Fälligkeit bei Vertragabschlüssen bis 31.12.2008:
- bei Zuteilung des Bausparvertrages
- Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist
- vorzeitige prämienunschädliche Vertragsauflösung
Fälligkeit bei Vertragsabschlüssen ab 01.01.2009:
- Zuteilung und zwingend wohnwirtschaftliche Verwendung (immer!!)
- vorzeitige prämienunschädliche Vertragsauflösung