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  Grundpfandrecht
 

 

Grundpfandrechte

 

Ein Grundpfandrecht ist die Belastung eines Grundstückes mit einer Hypothek oder Grundschuld.
Es kann auch zulasten von grundstücksgleichen Rechten (Wohnungseigentum, Erbbaurecht) bestellt werden.
Ein Grundstück kann mit mehreren Grundpfandrechten belastet werden.

 


Hypothek

Sie ist ein Pfandrecht an einem Grundstück zur Sicherung einer bestimmten Forderung. Die Hypothek ist akzessorisch, d.h. sie ist von einer Forderung abhängig. Sobald die Forderung erlischt, erlischt auch die Hypothek.

 


Buchhypothek

  • Entstehung: Einigung und Eintragung
  • Erwerb: Entstehung der Forderung
  • Übertragung: Abtretung der Forderung und Eintragung der Abtretung im Grundbuch

 


Briefhypothek

  • Entstehung: Einigung und Eintragung
  • Erwerb: Entstehung der Forderung und Übergabe des Hypothekenbriefes
  • Übertragung: Schriftliche Abtretung der Forderung und Übergabe des Hypothekenbriefes oder formfreie Abtretung der Forderung, Übergabe des Briefes und Eintragung der Abtretung im Grundbuch.

 


Grundschuld

Die Grundschuld ist ein Pfandrecht an einem Grundstück.
Sie ist abstrakt, d.h. sie ist unabhängig von einer Forderung. Sie kann bestehen, ohne dass eine bestimmte Forderung an sie gebunden ist.

Wenn der Grundschuld eine Forderung zugrunde liegt und diese beglichen wird, bleibt die Grundschuld trotzdem weiter eingetragen mit demselben Grundschuldgläubiger, bis die Grundschuld gelöscht oder abgetreten wird.

 


Buchgrundschuld

  • Entstehung: Einigung und Eintragung
  • Erwerb: Wegen der Abstraktheit erwirbt der Grundschuldgläubiger die Grundschuld bereits mit der Eintragung
  • Übertragung: Abtretung des dinglichen Anspruchs und Eintragung der Abtretung ins Grundbuch

 


Briefgrundschuld

  • Entstehung: Einigung und Eintragung
  • Erwerb: Übergabe des Grundschuldbriefes
  • Übertragung: Schriftliche Abtretung des dinglichen Anspruchs und Übergabe des Grundschuldbriefes oder formfreie Abtretung des dinglichen Anspruchs, Übergabe des Briefes und die Eintragung der Abtretung im Grundbuch.

 


Sicherungsgrundschuld - Sicherungszweckerklärung


Diese Grundschuld stellt dar, dass an den Begünstigten eine bestimmte Summe zu zahlen ist.
Im Gesetz ist kein Rechtsgrund für die Belastung genannt, deshalb muss zwischen der Bestellung einer Grundschuld und dem Grund „Kreditbesicherung“ eine Sicherungszweckerklärung vereinbart werden.
Denn im Außenverhältnis ist das Kreditinstitut gemäß Grundschuldbestellungsurkunde als Sicherungsnehmer Dritten gegenüber uneingeschränkter Grundschuldgläubiger, aber im Innenverhältnis erfolgt die Bestellung einer Grundschuld gemäß der Sicherungszweckerklärung zur Sicherung der Ansprüche des Kreditinstitutes.

Folgende Merkmale:

  • Das Kreditinstitut hat nur ein eingeschränktes Verwertungsrecht und darf nur verwerten, wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Der Anspruch ist auf die Höhe der Restforderung begrenzt.
  • Nach der Beendigung des Kreditverhältnisses muss das Kreditinstitut dem Grundstückseigentümer eine Löschungsbewilligung erteilen.
  • Nach Ausstellung einer Löschungsbewilligung erlischt die Grundschuld nicht. Es kann jederzeit eine Neuvalutierung im Rahmen der bestehenden Grundschuld erfolgen

 

 

Inhalte der Grundbuchbestellungsurkunde

  • Antrag auf Bewilligung für die Eintragung ins Grundbuch
  • Brief- oder Grundschuld
  • Höhe und Rang der Grundschuld
  • Zinssatz = Es wird ein zu hoher vereinbart, damit nach Ablauf der Zinsbindung der neue und evtl. höhere Zins noch abgesichert ist
  • Zwangsvollstreckungsklausel mit notarieller Beurkundung = vollstreckbare Urkunde mit der jederzeit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden können
  • Zweckerklärung = bezeichnet die zu sichernden Forderungen; räumt das Recht ein, wie der Gläubiger bei Störungen des Kreditverhältnisses die Grundschuld verwerten will

 

 

Eigentümergrundschuld

Der Eigentümer belastet von Anfang an sein Grundstück mit einer Grundschuld auf seinen Namen. Somit kann er die Rangstelle freihalten und die Grundschuld später Mal für eine Besicherung abtreten.
Außerdem ist die Abtretung einer verbrieften Grundschuld schnell und kostengünstig möglich.


 
   
 
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