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  Lasten & Beschränkungen
 



 

Lasten und Beschränkungen

Solche Eintragungen in der 2. Abteilung können den Sicherungswert eines Grundstücks erheblich mindern.

 


1.Dienstbarkeit

a) Grunddienstbarkeit = Dem Eigentümer eines anderen Grundstücks (herrschendes Grundstück) werden einzelne Rechte am dienenden Grundstück eingeräumt.

b) beschränkt persönliche Dienstbarkeit = Einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person werden einzelne Rechte eingeräumt, welche nicht übertragbar und vererbbar sind.

  • Wegerecht (wird häufig zugunsten eines Nachbargrundstückes eingetragen, der sonst keine Zugangsmöglichkeit zu seinem Grundstück hätte)
  • Leitungsrecht (z.B. Strom-/Wasserzufuhr für den Nachbarn; RWE AG hat das Recht einen Hochspannungsmasten zu errichten)
  • Wohnrecht (häufig für Familienangehörige)
  • Ausbeutungsrecht (das Recht z.B. Sand, Kies oder ähnliches auf dem Grundstück abzubauen)
  • Handlungsverbote (Bebauungsverbot, Gewerbeausübungsverbot)
  • Duldungspflicht (Duldung einer bestimmten Bebauung oder eines Gewerbebetriebes auf dem Nachbargrundstück)

c) Nießbrauch = Der Nießbraucher kann alle Nutzungen aus dem Grundstück ziehen, kann durch Ausschluss einzelner Nutzungen beschränkt werden, der Nießbraucher hat für den Erhalt der Sache zu sorgen, das Recht kann nicht vererbt und übertragen werden

  • Wohnrecht
  • Recht auf Mietzahlungen
  • Recht auf die Bodenerträge

 

 

2. Reallast

Wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück sind an eine bestimmte Person oder an den jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstückes zu entrichten.

 

 

3.Vorkaufsrecht

Ein Vorkaufsrecht räumt dem Berechtigten die Möglichkeit ein, im Falle des Verkaufs an einen Dritten einen Kaufvertrag zwischen sich und dem Verkäufer zu grundsätzlich gleichen Bedingungen abzuschließen.

 
   
 
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